Ärzte können behinderten Patienten Reha-Sport in Gruppen ohne zeitliche
Begrenzung verordnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) mit einer
Entscheidung vom 02.11.2010 (Az.: B 1 KR 8/10 R) festgehalten. Die Leistungen
müssen allerdings geeignet, notwendig und wirtschaftlich sein.