25.06.2006 23:00 Im Urteil vom 4.4.2006 setzt das Bundessozialgericht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun um. (B1KR7/05 R) Danach müssen die gesetzlichen Krankenkassen überlebenswichtige Arznei ohne Zulassung bezahlen, wenn kein anerkanntes Präparat hilft.
(B1KR7/05 R) Danach müssen die gesetzlichen Krankenkassen überlebenswichtige Arznei ohne Zulassung bezahlen, wenn kein anerkanntes Präparat hilft.