Änderung Vorgaben Bundesverfassungsgericht

Im Urteil vom 4.4.2006 setzt das Bundessozialgericht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun um.

(B1KR7/05 R) Danach müssen die gesetzlichen Krankenkassen überlebenswichtige Arznei ohne Zulassung bezahlen, wenn kein anerkanntes Präparat hilft.