Änderung Vorgaben Bundesverfassungsgericht
von Administrator (Kommentare: 0)
Im Urteil vom 4.4.2006 setzt das Bundessozialgericht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun um.
(B1KR7/05 R) Danach müssen die gesetzlichen Krankenkassen überlebenswichtige Arznei ohne Zulassung bezahlen, wenn kein anerkanntes Präparat hilft.
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