1. Wer bestimmt, welche Medikamente zuzahlungsfrei abgegeben werden? Wer setzt die Preise fest? Wen könnte man wegen der Zuzahlungsfreiheit ansprechen? Gibt es Aktivitäten seitens des Vereins, für MW Patienten zuzahlungsfreie Medikamente zu erreichen?
Die Entscheidung der Zuzahlungsfreiheit von Arzneimitteln obliegt den Spitzenverbänden der Krankenkassen bzw. den Einzelkrankenkassen über Rabattverträge.
Die Kriterien dafür sind in erster Linie wirtschaftliche Kriterien: Betroffen sind Medikamente, die von einer Vielzahl von Patienten benötigt werden, bei denen es für eine Wirkstoffgruppe mehrere Anbieter gibt, oder für die die Krankenkassen aufgrund der großen Mengen Rabattverträge abschließen konnte.
"Metalcaptase" erfüllt keine dieser Voraussetzungen. Faktisch besteht ein Monopol, die Anzahl der Patienten ist relativ gering, vergleicht man es zum Beispiel mit der Anzahl der Diabetes-Patienten oder Patienten mit Herzerkrankungen.
Eine weitere Möglichkeit eine Zuzahlungsbefreiung zu erlangen, ist das Erreichen der Belastungsgrenze von 1%. Das bedeutet, wenn die Zuzahlungen 1% des Jahresbruttoeinkommens erreichen, der Arzt bestätigt, dass es sich um eine chronische Erkrankung handelt und dass sich der Patient therapiegerecht verhält, so muss die Krankenkasse ab Erreichen der Belastungsgrenze von den Zuzahlungen befreien. Erforderlich dafür ist ein Antrag bei der Krankenkasse.
Zuletzt aktualisiert am 07.04.2024 von Administrator.
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