Übernehmen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten für Impfungen gegen Hepatitis bei MW Patienten?
Gemäß der Anlage 1 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SiR) besteht sowohl bei der Hepatitis A Impfung (S. 8 der Anlage) als auch Hepatitis B Impfung (S. 10 der Anlage) in Verbindung mit § 11 Abs. 1 SiR ein Leistungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung bei einer Krankheit der Leber beziehungsweise einer Krankheit mit Leberbeteiligung.
Zuletzt aktualisiert am 18.04.2016 von Administrator.